FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ablauf und Vorbereitung - Der Hausbesuch
Wie läuft der Hausbesuch ab?
Zum gebuchten Terminbringe ich alle benötigten Utensilien
wie Fußpflegegerät, Fußablage, Arbeitshocker, Lupenleute, Fußbadewanne und Desinfektionsmittel mit.
Sie müssen sich nur einen gemütlichen Sitzplatz suchen.
Was muss ich vor dem Termin vorbereiten?
Bitte nehmen Sie vor Behandlungsbeginn kein langes Fußbad, da dieses die Haut zu sehr aufweicht.
Zuvor aufgebrachter Nagellacksollte bereits entfernt sein.
Handtücher brauchen Sie nicht bereithalten.
Wieviel Platz wird für die Behandlung benötigt?
Ein heller Platz mit einem Stromanschluss in der Nähe reicht vollkommen aus. Für das Fußbad vorab wird warmes Wasser benötigt.
Leistungen
Was ist der Unterschied zwischen einer kosmetischen Fußpflege und einer Fachfußpflege?
Die kosmetische Fußpflege konzentriert auf die Pflege, Ästhetik und Entspannung des gesunden Fußes wie zum Beispiel Fußbäder, Kürzen der Nägel, Lackieren.
Die Fachfußpflege widmet sich der präventiven Gesunderhaltung der Füße, der fachgerechten Entfernung stärkerer Verhornungen und hilft frühzeitig bei leichten Problemzonen, um Schmerzen zu verhindern.
Behandeln Sie Diabetiker oder Bluter?
Generell erfrage ich im Rahmen der Anamnesenach Ihren Vorerkrankungen hinsichtlich u.a. Diabetes und Blutungsneigung.
Diabetiker benötigen aufgrund des veränderten Schmerz- und Heilungsverhaltens meist eine podologische Behandlung.
Kunden mit einem diabetischen Fußsyndroms verweise ich daher an einen Podologen.
Terminvereinbarung
Wie oft solte ich eine Fußpflege buchen?
Für ein dauerhaft gesundes, gepflegtes Ergebnis und zur Vermeidung von Druckstellen empfehle ich einen Rhythmus von ca. 4 bis 6 Wochen.
Kann ich meinen Termin absagen, wenn etwas dazwischen kommt?
Ja, sie können bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Da ich meine Terminvereinbarungen frühzeitig plane und die Zeit exklusiv für Sie reserviere, muss ich bei kurzfristigeren Terminabsagen oder Terminverschiebungen leider eine Ausfallgebühr in Höhe der gebuchten Leistung in Rechnung stellen.

